Altöttinger Kapellsingknaben und Mädchenkantorei
Stiftung Altöttinger Marienwerk
Singschule mit Instrumentalabteilung

der Altöttinger Kapellsingknaben und Mädchenkantorei
Kapellplatz 18 • 84503 Altötting
Tel.: 08671 881497; E-Mail: info@kapellsingknaben.de
www.kapellsingknaben.de; www.altoettinger-marienwerk.de



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Sozialrabatt 


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Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, endet die Teilnahme an der Singschule mit Instrumentalabteilung mit dem Tag des Eingangs des Widerrufs. Sollte Ihr Kind im Bereich Gesang angemeldet gewesen sein, so endet die Teilnahme im Chor der Altöttinger Kapellsingknaben und Mädchenkantorei mit gleicher Frist. Zahlungen, die wir erhalten haben (bzw. ggf. noch einziehen), die sich durch die Inanspruchnahme von Leistungen bis zum Tag des eingehenden Widerspruchs begründen, verbleiben bei der Stiftung Altöttinger Marienwerk. Haben wir Zahlungen erhalten, die über den Tag des Widerspruchs hinausgehen, so erhalten Sie diese binnen vier (4) Wochen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Entgelte wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen nur dann berechnet, soweit solche vorher uns gegenüber verursacht wurden.

Da unsere Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnt bzw. bereits begonnen hat, so ist uns gegenüber ein angemessener Betrag zu vergüten, der dem Anteil bereits erbrachter Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten haben, fällig wurde.